Stornierung, Haftung & Teilnahme
1. Anmeldung
Mit der Buchungsbestätigung wird der vereinbarte Veranstaltungstermin verbindlich reserviert.
Bei Kindergeburtstagen wird der vereinbarte Zeitraum ausschließlich für die gebuchte Gruppe freigehalten.
2. Benennung einer verantwortlichen erwachsenen Person
Für eine(n) gebuchte Veranstaltung/Kindergeburtstag ist es zwingend notwendig, wenn es sich um minderjährige Teilnehmer/Kinder handelt, eine verantwortliche erwachsene Person als Vertragspartner zu benennen. Der Notfallkontakt wird vorher im Anmeldebogen eingetragen.
3. Stornierung durch Eltern/Teilnehmende
Eine Stornierung muss in Textform, beispielsweise per E-Mail oder SMS erfolgen.
Bei einer Stornierung fallen folgende Stornokosten an:
- bis 28 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10 % der Teilnahmegebühr
- 27 bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 %
- 13 bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 %
- 6 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 %
- weniger als 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %
- bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage: 100 %
Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung.
Die Stornierungsgebühr ist ein festgesetzter Preis und nicht verhandelbar.
Den Teilnehmenden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Weitblick als Veranstalter kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Ersatzperson
Kann eine angemeldetes Kind/Teilnehmer nicht teilnehmen, kann grundsätzlich ohne zusätzliche Stornokosten ein anderes Kind/Ersatzperson benannt werden, sofern dem keine sachlichen Gründe entgegenstehen. Der Anmeldebogen muss zu Beginn für den neuen Teilnehmer vorliegen.
Bei Veranstaltungen für Kinder muss die Ersatzperson insbesondere die für die Veranstaltung festgelegten Altersvoraussetzungen erfüllen.
Der durchführende Mitarbeiter von Weitblick ist vor Veranstaltungsbeginn über den Wechsel zu informieren.
5. Krankheit eines Kindes/Teilnehmers
Eine Erkrankung befreit grundsätzlich nicht automatisch von den vereinbarten Stornokosten.
Bei kurzfristiger Erkrankung kann nach Ermessen des Veranstalters Weitblick anstelle einer Erstattung eine Gutschrift oder Umbuchungsmöglichkeit für eine zukünftige Veranstaltung angeboten werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
6. Wetter
Veranstaltungen der Wildnisschule finden grundsätzlich auch bei leichten Regen, Kälte oder wechselhaftem Wetter statt. Die Teilnehmenden sind für dem Wetter entsprechende Kleidung und Ausrüstung verantwortlich.
Normale oder vorhersehbare Witterungsverhältnisse stellen daher grundsätzlich keinen Grund für eine kostenfreie Stornierung dar.
7. Unwetter, Waldbrandgefahr und andere Sicherheitsrisiken
Bei erheblichen Sicherheitsrisiken kann Weitblick als Veranstalter eine Veranstaltung absagen, verschieben, verkürzen oder – soweit zumutbar – an einen anderen geeigneten Veranstaltungsort verlegen.
Dies gilt insbesondere bei:
- amtlichen Unwetterwarnungen,
- Sturm oder erheblicher Gewittergefahr,
- akuter Waldbrandgefahr,
- behördlichen Betretungs- oder Nutzungsverboten,
- sonstigen Umständen, bei denen eine verantwortungsvolle Durchführung nicht möglich ist.
Die Sicherheit der Teilnehmenden hat Vorrang.
Wird eine Veranstaltung durch Weitblick als Veranstalter vollständig abgesagt und kein geeigneter Ersatztermin vereinbart, werden die für die ausgefallene Veranstaltung gezahlten Gebühren zurückerstattet.
Sollte dies nicht der Fall sein, besteht seitens des Kunden kein Anrecht auf eine geld- oder sachwerte Entschädigung.
8. Absage der Veranstaltung durch Weitblick
Weitblick kann eine Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, insbesondere bei Erkrankung des Veranstalters, Nichterreichen oder überschreiten einer zuvor bekannt gegebenen Teilnehmerzahl oder wenn eine sichere Durchführung nicht möglich ist.
In diesem Fall wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Wird kein Ersatztermin angeboten oder kann dieser von der teilnehmenden Person nicht wahrgenommen werden, wird die auf die ausgefallene Veranstaltung entfallende Gebühr, wenn im Voraus entrichtet, zurückerstattet.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz eigener Reise-, Übernachtungs- oder sonstiger Aufwendungen, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
9. Ausschluss von der Veranstaltung
Die Kinder müssen den Sicherheitsanweisungen der Kursleitung folgen.
Bei erheblicher oder wiederholter Missachtung von Sicherheitsregeln kann ein Kind von einzelnen Aktivitäten ausgeschlossen werden.
Teilnehmende Kinder können von einer Veranstaltung komplett ausgeschlossen werden, wenn ihr Verhalten die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer erheblich gefährdet oder den Ablauf der Veranstaltung trotz vorheriger Aufforderung erheblich beeinträchtigt.
Sollte dies der Fall sein, übernehmen die Erziehungsberechtigten des Kindes die Aufgabe, entweder das Kind nach Hause zu bringen oder durch einen Erziehungsberechtigten am Veranstaltungsort abholen zu lassen.
Die gesetzlichen Rechte der Beteiligten bleiben unberührt.
10. Feuer machen
Feuer wird ausschließlich unter Anleitung und Aufsicht der Kursleitung gemacht.
Die Kinder müssen die vorgegebenen Sicherheitsregeln einhalten. Je nach Witterung, Waldbrandgefahr, örtlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen kann das Feuermachen kurzfristig eingeschränkt oder vollständig aus dem Programm genommen werden.
Der Ausfall des Programmpunkts „Feuer machen“ aus Sicherheitsgründen führt nicht automatisch zu einem Anspruch auf Erstattung, sofern dass Essen durch den Veranstalter oder durch eine dafür beauftragte Person alternativ zubereitet und der Veranstaltung zugeführt wird.
11. Gesundheitliche Besonderheiten
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, vor Veranstaltungsbeginn über gesundheitliche Besonderheiten zu informieren, die für eine sichere Teilnahme relevant sind. Auch dies wird im Anmeldebogen vorab festgehalten.
Hierzu können insbesondere Allergien, notwendige Medikamente oder körperliche Einschränkungen gehören, soweit diese für die Veranstaltung von Bedeutung sind.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Kind gesundheitlich in der Lage ist, an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen.
12. Anerkennung der Teilnahme- und Haftungsbedingungen
Die Teilnahme- und Haftungsbedingungen sind Bestandteil des zwischen dem Veranstalter und dem Auftraggeber geschlossenen Vertrages.
Mit der verbindlichen Buchung bzw. Anmeldung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm die Teilnahme- und Haftungsbedingungen vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurden bzw. die Möglichkeit bestand, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen, und dass er deren Geltung akzeptiert.
Eine gesonderte handschriftliche Unterschrift ist für die Einbeziehung der Teilnahme- und Haftungsbedingungen nicht erforderlich.
Bei der Buchung mehrerer minderjähriger Teilnehmender, insbesondere im Rahmen eines Kindergeburtstages, ist der buchende Auftraggeber dafür verantwortlich, die für die Teilnehmenden und deren Erziehungsberechtigte relevanten Veranstaltungs- und Sicherheitshinweise weiterzugeben.
Zwingende gesetzliche Rechte sowie gesetzlich nicht ausschließbare Haftungsansprüche bleiben unberührt.
13. Haftungsausschlusserklärung
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die ein Teilnehmer an Sachen und Personen verursacht oder während der Veranstaltung erleidet.
Der Veranstalter haftet nicht für die Bekleidung, Diebstahl oder Verlust der vom Teilnehmer/innen mitgebrachten Sachen oder Wertgegenstände.
Die Haftung vom Veranstalter beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch gegenüber Dritten. Dies gilt sowohl für Personen- als auch für Sachschäden, insbesondere auch für Folgen von Unfällen.
Weiterhin haftet der Veranstalter nur für die ordnungsgemäße Durchführung der bei ihm gebuchten Veranstaltungen.
Bei der Teilnahme an einer der Veranstaltungen ist deshalb darauf zu achten, dass die Kinder dem wetterangepasste Kleidung (am besten im sog. „Zwiebel-Look“) anziehen und evtl. Wechselkleidung mitbringen sollten.
• Festes Schuhwerk (bei Regen Gummistiefel)
• Isolierende Sitzunterlage (je nach Jahreszeit)
Der Veranstalter Weitblick wird im folgenden Text nur noch als “Veranstalter” bezeichnet und die Kinder als Teilnehmer. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt freiwillig sowie auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Ich/wir als Erziehungsberechtigte verzichte(n) hiermit ausdrücklich auf sämtliche Ansprüche – gleich welcher Art – gegenüber dem Veranstalter aus Schadensfällen, Verletzungen oder Folgeschädigungen, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den o.g. Veranstaltungen eintreten könnten. Auch für Sachschäden ist eine Haftung von dem Veranstalter ausgeschlossen.
Dieser Haftungsverzicht gilt für mich (insofern ich an der Veranstaltung teilnehme) als Erziehungsberechtige(r), mein(e) Kind(er), sowie für die zum Geburtstag eingeladenen Gäste.
Ich habe mich über den Inhalt dieses Haftungsverzichts (Haftungsausschlusserklärung) vollständig informiert, indem ich diesen gelesen habe.
Mit meiner Teilnahme an der Veranstaltung akzeptiere ich den Haftungsausschluss auch ohne Unterschrift.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schaden aller Art, die durch die Teilnahmen an einer der o.g. Veranstaltungen entstehen können.
14. Gesetzliche Rechte
Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben von diesen Regelungen unberührt.
